ANTICLAIM MANAGEMENT

Verhindern und Abwehren von Mehrkosten am Bau

Unter dem Begriff Anti-Claim-Management versteht man die Bemühungen des AG, die Mehrkosten-Intentionen des AN möglichst einzudämmen. Ursprünglich wurde der Begriff im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Prüfung von Mehrkostenforderungen (also in der Regel bereits fortgeschrittenen Stadium des Projekts) verwendet. Das Abwehren von Claims wird auch als Anti-Claiming bezeichnet und ist eine reine Schadensbegrenzung und keine frühzeitige und vorausschauende Tätigkeit, die das Entstehen von Claims erschwert oder verhindert.

Mittlerweile geht das Verständnis von Anti-Claim-Management weit über die sorgfältige Prüfung von Mehrkostenforderungen hinaus.

Präventives und aktives Anti-Claim-Management

Ein erfolgreiches Anti-Claim-Management setzt bereits sehr früh in der Vorbereitungsphase bzw. Vorentwurfsphase bei den wesentlichen Projektentscheidungen an. Unter diesem Aspekt kann man zwischen präventivem Anti-Claim-Management und aktivem Anti-Claim-Management unterscheiden, je nachdem, in welcher Phase des Projekts das Anti-Claim-Management zur Anwendung kommt.

Präventives Anti-Claim-Management

  • Entwicklungsphase
  • Vorbereitungsphase
  • Vorentwurfsphase
  • Entwurfsphase

Aktives Anti-Claim-Management

  • Ausführungsphase
  • Abschlussphase
  • Nutzung

Entwicklung & Ursachen des Anti-Claim-Managements

Bauprojekte haben folgende spezielle Eigenschaften

  • Jedes Bauprojekt ist ein Prototyp - keine Serienfertigung möglich
  • Die Rahmenbedingungen wie Witterung und Baugrund sind nicht vorhersehbar
  • Der Marktpreis bildet sich bei jedem Bauvorhaben neu
  • Die Kalkulation des Angebotspreises erfolgt aufgrund eines unfertigen Planstandes

Aufgrund dieser speziellen Eigenschaften und aufgrund der Komplexität und Größe der einzelnen Projekte kommt es im Bauwesen immer wieder zu Änderungen und "Störungen" in den Projekten. DAs Ergebnis sind zusätzliche Aufwendungen, die die Vertragsparteien jeweils nicht selbst übernehmen wollen.

Im Falle von öffentlichen Auftraggebern resultiert die Verpflichtung zu einem professionellen Anti-Claim-Management aus dem allgemeinen Prinzip, dass öffentliche Gelder "sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig" einzusetzen sind. Diese ganz allgemeine haushaltsrechtliche Vorgabe findet sich bei einigen öffentlichen Auftraggebern, die in Österreich zu den wichtigsten Auftraggebern im Baubereich zählen, auch in ihren jeweiligen Gründungsgetzen verankert.

Quelle: Handbuch Anti-Claim-Management - Verhindern und Abwehren von Mehrkosten am Bau