Begleitende Kontrolle

Die Begleitende Kontrolle unterstützt den Bauherrn während der Vorbereitung und der Umsetzung seines Bauvorhabens in mehreren Bereichen

  • Sie bildet eine zweite Betrachtungsebene und ermöglicht damit eine entsprechende Beratung und Absicherung des Bauherren im Vier-Augen-Prinzip.
  • Sie bereitet Entscheidungsprozesse auf, die sich aus dem Projektablauf ergeben, führt damit zur Verbreiterung und Ausgewogenheit der jeweiligen Entscheidungsbasis und ermöglicht, korrigierend in den Projektablauf einzugreifen.
  • Sie ist beim Projekt selber nicht operativ tätig und hat die Aufgabe, die operativ tätigen Projektbeteiligten und deren Unterlagen möglichst zeitnahe zu prüfen.
  • Die zu überwachenden Unterlagen reichen von Planunterlagen und Verträgen über Leistungsverzeichnisse bis hin zur Kosten-, Termin- und Ausführungskontrolle.